KANZLEI FÜR STRAFRECHT
Meine Kanzlei ist auf die Verteidigung und Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen spezialisiert. Ich verteidige Sie im gesamten Bundesgebiet in allen Bereichen des Strafrechts, angefangen von Kapitalsachen (Mord und Totschlag), über Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung), Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Einbruchsdiebstahl) bis hin zu dem Gebiet des Sexual-, Verkehrs- und Drogenstrafrechts. Die Verteidigung von Privatpersonen und Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.
ARBEITSWEISE
Individuell, effizient und nachhaltig die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen finden. Denn meine Philosophie bei der Verteidigung ist einfach - ich möchte stets das Beste für meine Mandanten erreichen. Die Belastung durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist immens. Meine Tätigkeit zielt daher auf eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit geringstmöglicher Öffentlichkeitswirkung. Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, verfüge ich über die notwendige Prozesserfahrung, die mich auch zur streitigen Verteidigung befähigt.
MANDANTEN
Das deutsche Strafrecht stellt auf die persönliche Verantwortung des Einzelnen ab. Die Individualverteidigung bildet daher den Schwerpunkt meiner Arbeit. Zu meinen Mandanten zählen aber auch kleine bis mittelständische Unternehmen. Denn auch Unternehmen können in das Visier von Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Kartellbehörden oder der Steuerfahndung geraten. Die Ermittlungsbehörden durchsuchen Geschäftsräume und Produktionsstätten, beschlagnahmen mitunter Dokumente und elektronische Daten. Abgesehen von diesen erheblichen Beeinträchtigungen drohen den Unternehmen weitere Gefahren, vor allem wenn Vermögen abgeschöpft und Bußgelder verhängt werden sollen.
VERHALTENSEMPFEHLUNG
Strafrechtliche Ermittlungen sind heikle Angelegenheiten, die oftmals ohne anwaltlichen Beistand kaum zu bewältigen sind. Es ist ratsam, in dem Augenblick, in dem Sie von der Einleitung eines Strafverfahrens erfahren einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Im Strafverfahren gilt - jedenfalls zunächst einmal - Schweigen ist Gold! Häufig begehen Beschuldigte den Fehler und versuchen, vermeintliche Missverständnisse bei polizeilichen Vernehmungen, bei einer Festnahme oder bei durchgeführten Hausdurchsuchungen möglichst schnell auszuräumen. Dabei wird es jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen, die Beamten oder den Haftrichter von der eigenen Unschuld zu überzeugen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu einer umfassenden Verweigerung der Aussage, welches Sie zur Vermeidung irreversibler Nachteile - jedenfalls vor einer erfolgten Akteneinsicht - unbedingt wahrnehmen sollten.
Im Notfall, insbesondere bei einer Festnahme und bei einer Hausdurchsuchung erreichen Sie mich 24/7 unter der Mobilfunknummer 0176 – 41597863.